Ja, ich verstehe deine SItuation nur zu gut. Ohne Auto wäre ich auch aufgeschmissen. Aber ich bin gottseidank in der konfortablen Situation noch ein Auto zu haben das ich erst dann verkaufe wenn der B10 da ist.
Das mit deinem Leihwagen, ist heute leider Standart. Bei den Autohändlern scheint Service nicht mehr inbegriffen zu sein. Und damit meine ich nicht preislich, sondern grundätzlich als Verkaufsargument.
Mal ganz davon ab, daß vermutlich der Händler sagen wird, du hast doch keinen verbindlichen Termin bekommen, wer soll denn den Leihwagen zahlen. Und auf welcher Grundlage willst du eine Verzugsetzung machen? Welchen verbindlichen Termin möchtest du denn in Verzug setzen?
Guten Morgen, man kann tatsächlich auch bei einem unverbindlichen Termin in Verzug setzen. Nur bei unvorhersehbaren Ereignissen gilt diese Regel NICHT.
Der unverbindliche Termin muss um 6 Wochen überschritten sein. Der Händler bekommt ein Schreiben und ein Nachfrist von 14 Tagen. Verstreicht diese auch kann man (schriftlich) Verzugsschaden anmelden. Gibt es auch hierauf keine Reaktion Anwalt einschalten.
Schon allein die Androhung des Anwaltes bewegte den Händler endlich zu reagieren. Erstes Angebot: gleiches Modell, andere Farbe. Das muss ich nicht annehmen. Am Montag wird weiter "verhandelt"